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Unser Leitgedanke

Wir möchten das sich Menschen näher kommen.
Ungeachtet ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes miteinander wertschätzend umgehen.

Einsamkeit ist dieser Tage ein großes Thema.
In Großbritannien gibt es seit 2018 einen Ministerposten für Sport, Zivilgesellschaft und Einsamkeit.
Es geht uns weniger darum was man zusammen unternimmt, sondern das man etwas zusammen unternimmt.

Uns verbindet das Interesse am Mittelalter, an alten Handwerken, am LARP, am Verständnis für die Natur und an Themen wie Umweltschutz.


Kinder und Jugendarbeit

Normalerweise sind all unsere Veranstaltungen Familienfreundlich und daher für die Teilnahme von Kindern Jugendlichen geeignet. Wir möchten auch das sie dabei das wertschätzende Miteinander mit ganz verschiedenen Menschen kennen lernen.

Einige Angebote richten sich aber speziell an Kinder und Jugendliche.

So bieten wir kleine Ausflüge, Spielabende oder einfach Nachmittage mit Spiel und Spaß.
Ohne das zu sehr in den Vordergrund zu stellen fließen Themen wie Verständnis für die Natur und Umweltschutz mit ein.
Eine Betreuung findet durch Jugendbetreuer oder Pädagogen statt.

Jugendfreizeiten sind in Planung. 


Altes Handwerk

Es gibt viele Handwerksfähigkeiten die wir in unserem Verein Pflegen möchten. Für die nahe Zukunft planen wir in einigen Bereichen Wokshops auszurichten um voneinander zu lernen.

Zur Zeit beschränken sich unsere Bemühungen noch auf folgende Bereiche:

- Traditioneller Bogenbau (Kurz und Langbögen)
- Einfaches Schmieden
- Papierschöpfen
- Tintenherstellung
- Kräuterkunde (Heimische Küchenkräuter)
- Tänze des Mittelalters (Volkstümlich & Herrschaftliche)

Wir werden diesen Bereich weiter ausbauen.

Zur Zeit bemühen wir uns auch in Zusammenarbeit mit befreundeten Historikern und unter Zuhilfenahme entsprechender Literatur uns in allem dem Historischen Hintergrund immer weiter anzunähern.

Wie überall wenn man mit Freude und Begeisterung dabei ist so ist auch hier der Weg das Ziel.


LARP

LARP spielt bei uns im Verein ein große Rolle.

Die Organisatoren erzählen eine Geschichte, mit einem Plot, Verkleideten, oft auch aufwendig maskierten Schauspielern den NSCs. Meist angesiedelt in einer fiktiven Mittelalterlichen Welt.

Die Spieler haben die Möglichkeit auf diese Geschichte zu reagieren, sie mitzugestallten und das Abenteuer zu erleben.
Man steckt mit seiner Figur mitten drin.

Darüber hinaus ist das ganze eine Spielwiese auf der man soziale Interaktionen erproben kann, sich und andere besser verstehen lernt. Natürlich macht es in erster Linie Spaß und das soll genau so sein.

Diese Veranstaltungen ermöglichen es auch zusammen als Familie Abenteuer erleben, das ist schon etwas besonders.

Unsere LARPer haben in den vergangenen Jahren viele schöne Veranstaltungen auf die Beine gestellt.

Zukünftig soll es auch ganz auf Familien ausgerichtete Abenteuertage geben.


Musik - Filk

Mit den "Hainklängen" haben unsere Mitglieder eine kleine Konzertreihe in leben gerufen, die sicher bald weitergeführt wird.

In Planung ist eine regelmäßig stattfindende Filk - Taverne.
Die Idee ist das die Musiker unseres Vereins befreundete Musiker einladen und so ein abendfüllendes Programm entsteht. Im Mittelpunkt steht die Freude an der Musik.
Nicht nur für Vereinsmitglieder - Gäste sind gern gesehen ... mitsingen auch.


Sportliches

- Bogenschießen
- Schwertkampf
- Sackball
- allgemeine Fitness   uvm.

Unsere Sportgruppen werden sich bald neu formieren.


Workshops und Kurse

- Selbst einen Langbogen bauen
- Mittelalterliches kochen
- Erste Hilfe für Familienfreizeiten   uvm.

Unsere Kursleiter werden bald wieder ein interessantes Programm zusammenstellen.


Vereinssatzung

§ 1 (Name und Sitz)

Der Verein führt den Namen Ikosaeder Gilde.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V." 
Der Sitz des Vereins ist Ellerbuscher Str. 128 in 32584 Löhne.

§ 2 (Geschäftsjahr)

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 (Zweck und Ziele des Vereins)

Der Verein ist unabhängig, sowie politisch und religiös neutral. Er vertritt keine wirtschaftlichen Interessen.

§ 3.1 (Zweck des Vereins)

Der Verein wurde zum Zweck gegründet um:

1.      Mittelalterlicher Kultur, Handwerk und Brauchtum Darzustellen und
    zu Pflegen.

2.      Die Wertschätzung für Kulturgut und aussterbende Handwerkskünste
    gerade auch bei Jungen Menschen zu fördern.

3.      Das Fantastische Rollenspiel als eine Altersübergreifende,
    Soziale Kompetenzen fördernde Freizeitgestaltung zu betreiben.

4.      Ein Freizeitangebot zu bieten das in jeder Hinsicht das soziale
    Miteinander fördert und Vereinsamung entgegenwirkt.

§ 3.2 (Ziele des Vereins)

Der Verein erreicht diese Ziele z.B. durch:

1.      Kinder und Jugendarbeit in Kindergärten und Schulen

2.      Unterstützung von historisch angelehnten Veranstaltungen
    und der Experimentellen Archäologie durch Besuch und Teilnahme

3.      Förderung der Darstellung „erlebbar“ gemachten Mittelalters
    und „lebendiger Geschichte“

4.      Verwirklichung museumspädagogischer Ansätze

5.      Zusammenarbeit mit z.B. Heimatmuseen und Vereinen
    ähnlicher Ausrichtung um den fachlichen und historischen Austausch zu fördern

6.      Förderung der Erhaltung und des Wiederaufbaus von Baudenkmälern,
    insbesondere von Burg und Wehranlagen

7.      Informationsverbreitung durch unseren Vereinseigenen Webauftritt

8.      Vereinseigen Veranstaltungen zur Förderung der Vereinsziele,
    mit Elementen des Rollenspiels und des Spontantheaters

Auf diesen Vereinseigenen Veranstaltungen werden im Zusammenspiel verschiedener Altersklassen Soziale Kompetenzen gefördert insbesondere das Lösen von Konfliktsituationen, Übungen in dem Respektvolle Umgang mit Menschen verschiedenen Alters, Herkunft und Weltanschauung. Auch die kritische Auseinandersetzung mit der bespielten Situation soll gefördert werden.

Damit verbunden ist eine Spielerische Herangehensweise an Historische Fakten und alte Handwerkskünste. Auch diese sollen in entsprechenden Veranstaltungen zugänglich gemacht werden.

Darüber hinaus soll gerade Jugendlichen und Jungen Erwachsenen eine Art der Freizeitgestaltung geboten werden die nicht nur die oben genannten Sozialen und Kreativen Fähigkeiten fördert sondern auch eine Alternative zu Destruktiven Verhalten und Vereinsamung bietet.

Es soll auch, wo möglich und sinnvoll, finanziell bedürftigen Personen mit Vereinsgeldern geholfen werden an Vereinseigenen Veranstaltungen teilnehmen zu können.

§ 4 (Gemeinnützigkeit)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen und diese unterstützenden, sowie mildtätige mit dem Satzungszweck in Zusammenhang stehende Zwecke verwendet werden.

§ 5 (Mittelverwendung)

Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.

Die mit einem Ehrenamt beauftragten Mitglieder des Vereins haben nur dann Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen wenn diese unmittelbar den Zielen des Vereins dienen und sie im Vereinsauftrag tätig sind.

§ 6 (Verbot von Begünstigungen)

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muß mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluß kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluß steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.

§ 9 (Beiträge)

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 10 (Organe des Vereins)

Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung und
der Vorstand.

§ 11 (Mitgliederversammlung)

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlußfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 (Vorstand)

Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

§ 13 (Kassenprüfung)

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von fünf Jahren eine Kassenprüfer.

Dieser darf nicht Mitglied des Vorstands sein.

Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 (Auflösung des Vereins)

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung der Lebenshilfe – Herford.  

Oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Denkmalschutz, Umweltschutz oder mildtätige Zwecke.


 


Mitglied werden

Wir freuen uns wenn jemand Mitglied werden möchte.
Neue Ideen und Tatkraft sind immer willkommen.

Vor einem Beitritt empfehlen wir ein freundliches Gespräch mit einem unserer Vorstandsmitglieder. Vielleicht bei einem Heißgetränk?

Hier das Antragsformular zum Download:       ("klick" auf das Symbol!)


Der Vorstand

1.Vorsitender
Maik Hülsermann
team@ikosaeder-gilde.de

2.Vorsitzender
Bernhard Riedl
team@ikosaeder-gilde.de

Schatzmeister
Michael Kinder
schatzmeister@ikosaeder-gilde.de

 

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Kinder und Jugendarbeit

Altes Handwerk

LARP

Filk - Musik

Sportliches

Workshops und Kurse

Vereinssatzung

Mitglied werden

Der Vorstand